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.Aktuelle Informationen
Verbilligte Fußballtickets für Frauen: Klage eines Mannes als unbegründet abgewiesen
Der Verfassungsgerichtshof hat die Klage eines Mannes wegen verbilligter Fußballtickets für Frauen als unbegründet abgewiesen. Tatsächlich sei die sogenannte Gleichbehandlungsrichtlinie der EU von Österreich verspätet umgesetzt worden. Der Kläger habe keinen "Schaden aus erlittener persönlicher Beeinträchtigung" geltend gemacht, sondern lediglich die Preisdifferenz zwischen den Fußballtickets für Männer und Frauen. Er habe aber nicht nachgewiesen, dass er bei rechtzeitiger Umsetzung der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie tatsächlich einen anderen Preis zahlen hätte müssen.
Es sei außerdem unklar, ob (nach der erfolgten Umsetzung der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie) eine unterschiedliche Preisgestaltung bei Eintrittkarten für Männer und Frauen bei Länderspielen der Fußballnationalmannschaft angesichts der in der Richtlinie selbst genannten Rechtfertigungsgründe "überhaupt diskriminierend" wäre. Dies hat der VfGH jedoch nicht mehr untersucht.
Antrag von Nationalratsabgeordneten zum Pensionskassengesetz zurückgewiesen
Der Verfassungsgerichtshof hat einen Antrag von Nationalratsabgeordneten, Passagen des Pensionskassengesetzes als verfassungswidrig aufzuheben, zurückgewiesen. Er war in der gestellten Form unzulässig, weil der im Antrag angegebene Umfang der Anfechtung falsch gewählt wurde. Die beantragte Aufhebung würde zum einen zu einem völlig veränderten Inhalt des Gesetzes, zum anderen nicht zur Beseitung der behaupteten Verfassungswidrigkeit führen. Der Antrag - an den der Verfassungsgerichtshof in einem solchen Verfahren gebunden ist - musste daher zurückgewiesen werden.
Asylgerichtshof ignoriert Frage der Zwangsverheiratung und Zwangsbeschneidung - Entscheidung verfassungswidrig
Der Verfassungsgerichtshof hat eine Entscheidung des Asylgerichtshofes aufgehoben, weil dieser die Frage einer drohenden Zwangsverheiratung und Zwangsbeschneidung überhaupt nicht überprüft hat.
Ausweisung trotz Unionsbürgerrichtlinie? Entscheidung des Asylgerichtshofes aufgehoben
Der Verfassungsgerichtshof hat eine Entscheidung des Asylgerichtshofes aufgehoben, weil dieser die Frage in dem betreffenden Verfahren des Beschwerdeführers nicht geprüft hat, ob hier tatsächlich eine Ausweisung ausgesprochen werden kann, obwohl dies aufgrund der Unionsbürgerrichtlinie nur ín ganz bestimmten Ausnahmefällen erlaubt ist.
Wie arbeitet der Verfassungsgerichtshof?
VfGH-Präsident Gerhart Holzinger hat sich wieder den Fragen der VfGH-Website Userinnen und User gestellt. Diesmal ging es um das Thema "Wie arbeitet der VfGH?". Die Antworten des VfGH-Präsidenten finden Sie auf der Website unter "Fragen an den VfGH-Präsidenten".
Kommunikationsangebote auf der Website
Ab sofort finden Sie erweiterte Kommunikationsangebote auf unserer Website. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Gerhart Holzinger, beantwortet in einer Art Chat Ihre Fragen (siehe Schnelleinstieg rechts). Und der VfGH-Blog (siehe Menue links) informiert über das aktuelle Geschehen im Gerichtshof sowie über die Arbeit der Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter.
Kostenersatz für den Rechtsanwalt
Der als Kostenersatz zuzusprechende Pauschalsatz wurde geändert und beträgt für (erfolgreiche) Anträge bzw. Beschwerden (ab 1. Juli 2008):
Pauschalsatz 2000 Euro
Umsatzsteuer 20 % 400 Euro
Eingabegebühr 220 Euro
also ingesamt 2620 Euro.



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