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26.2.2010 Öffentliche Verhandlung verschoben
Im Verfassungsgerichtshof ist die Frühjahrs-Session im vollem Gang. Über die ersten Fälle der Tagesordnung konnte bereits beraten werden. Über einige gab es auch schon (erste) Abstimmungen der 14 Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter. Die ursprünglich für 5. März angesetzte Verhandlung in Sachen Wiener Hanuschkrankenhaus wurde auf 10. März, 10.00 Uhr verschoben.
19.2.2010 Letzte Vorbereitungen für die Session
Am Montag beginnt im Verfassungsgerichtshof die Frühjahrs-Session. In den vergangenen Wochen haben die sogenannten Referenten Entwürfe zu den verschiedensten Fällen erarbeitet, über die nun die Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter beraten und abstimmen werden. Nach der "Tagesordnungssitzung" wurde schließlich vom Präsidenten eine interne "Beratungsordnung" entworfen. Diese lässt sich mit einem "Stundenplan" (mit dem festgelegt ist, wann welcher Fall wie oft beraten werden soll) vergleichen und hilft, den Ablauf der kommenden Beratungswochen zu organisieren.
Nach dem heutigen Stand findet in einem Verfahren, nämlich in jenem rund um das Wiener Hanusch-Krankenhaus, eine öffentliche Verhandlung statt, und zwar am 5. März, 10.30 Uhr (VfGH, Großer Verhandlungssaal, Judenplatz 11, 1010 Wien).
3.2.2010 Beschwerde betreffend Asylerstaufnahmestelle Eberau eingelangt
Im Verfassungsgerichtshof ist eine Beschwerde betreffend die Asylerstaufnahmestelle Eberau eingelangt. Einer Privatperson wurde vom Bürgermeister von Eberau die Bewilligung zur Errichtung der Erstaufnahmestelle erteilt. Die Bezirkshauptmannschaft Güssing hat diese Bewilligung allerdings für nichtig erklärt, weil sie der Flächenwidmung widerpreche. Gegen diese Entscheidung der BH Güssing geht die Privatperson, der die Bewilligung ursprünglich erteilt wurde, nun mit einer VfGH-Beschwerde vor. Geltend gemacht wird u.a. eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes sowie des Rechts auf Unversehrtheit des Eigentums. Außerdem verstoße das burgenländische Raumplanungsgesetz gegen die Verfassung.
Der Verfassungsgerichtshof wird ein Vorverfahren einleiten. Ob es heuer zu einer Entscheidung über diese Beschwerde kommen wird, ist zum einen wegen der vorgebrachten Bedenken, zum anderen aber auch wegen des Umstandes, dass zahlreiche Beschwerden gegen Entscheidungen des Asylgerichtshofes den Verfassungsgerichtshof beanspruchen, nicht sicher.


