Aufschrift an der Rückwand des Verhandlungssaales

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2.12.2011 Öffentliche Verhandlung

Am Montag, 5. Dezember, findet im Verfassungsgerichtshof eine Öffentliche Verhandlung zum Verfahren rund um das E-Voting bei der ÖH-Wahl statt. Im Allgemeinen kommt der Verfassungsgerichtshof in nichtöffentlichen Beratungen der 14 Verfassungsrichterinnen und Verfassungrichter zu seinen Entscheidungen. In Fällen, in denen es noch Aufklärungsbedarf gibt oder ein besonderes Interesse besteht, setzt der VfGH jedoch Öffentliche Verhandlungen an. Solche sind am ehesten mit einem Hearing zu vergleichen: Die Verfahrensparteien legen (nocheinmal) ihre Standpunkte dar und sollten vor allem an sie gestellte Fragen des Gerichtshofes beantworten. Diese Fragen werden im Vorfeld übermittelt, um eine gute Vorbereitung zu ermöglichen. Oftmals werden dann von einzelnen Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichtern spontan weitere Fragen an die Verfahrensparteien gestellt. Nach dem Ende einer Öffentlichen Verhandlung gibt es in aller Regel keine Entscheidung des Gerichtshofes, die bekanntgegeben werden kann. Denn erst nach der Verhandlung beginnen die eigentlichen Beratungen des Gerichtshofes.