Inhalt:
.Kontakte
Auf dieser Seite finden Sie - neben der Postanschrift des Verfassungsgerichtshofes - mögliche Ansprechpartner für Ihre Fragen. Bitte klicken Sie sich jedoch zunächst durch unsere Homepage. In den meisten Fällen werden Sie dabei die Informationen finden, die Sie suchen. Vor einem Anruf oder einer E-Mail lohnt sich auch ein Blick auf die FAQs. Dort werden häufig an uns gestellte Fragen beantwortet.Verfassungsgerichtshof
Judenplatz 11
A-1010 Wien
Telefon: ++43/ 1/ 53 122 - 0
Telefax: ++43/ 1/ 53 122 - 499
- Bitte beachten Sie, dass ein per Fax übermittelter Antrag an einem Formmangel (Fehlen der Originalunterschrift) leidet und Ihnen daher grundsätzlich zur Verbesserung innerhalb einer bestimmten, nicht verlängerbaren Frist zurückgeschickt wird.
- Bitte beachten Sie, dass Verfahrensanträge oder Schriftsätze auf elektronischem Weg (per E-Mail) nicht rechtswirksam eingebracht werden können. Anders als bei einer Übermittlung per Telefax wird auf diesem Weg auch keine Frist gewahrt. Wenn Sie sich in sonstigen Angelegenheiten per E-Mail an den Gerichtshof wenden, teilen Sie uns bitte jedenfalls auch Ihre Postanschrift mit.
Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle ist von Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 für den Parteienverkehr geöffnet. Hier können schriftliche Anträge persönlich eingebracht werden; Sie können diese aber auch per Post an den Verfassungsgerichtshof schicken. Von der Geschäftsstelle erhalten Sie das - von der Homepage auch herunterladbare - Formular für die Einbringung eines Verfahrenshilfeantrages und die Abgabe eines Vermögensbekenntnisses. Ein derartiger Antrag kann in der Geschäftsstelle auch zu Protokoll gegeben werden. Wenn Sie Einsicht in Ihren Akt nehmen wollen, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin.Telefon: ++43/ 1/ 53 122 - 413

