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.Barrierefreiheit im Verfassungsgerichtshof
Barrierefreiheit im Amtsgebäude des Verfassungsgerichtshofes
Der Verfassungsgerichtshof befindet sich gemeinsam mit dem Verwaltungsgerichtshof im Gebäude der Böhmischen Hofkanzlei, die in den Jahren 1708 bis 1714 nach den Entwürfen des bedeutenden österreichischen Barockbaumeisters Johann Bernhard Fischer von Erlach erbaut wurde. Der behindertenfreundliche Zugang des Verfassungsgerichtshofes ist über den Haupteingang Judenplatz 11 des Verwaltungsgerichtshofes möglich. Dem Verfassungsgerichtshof ist es ein wichtiges Anliegen, in seinem Amtsgebäude ein Höchstmaß an Barrierefreiheit zu gewährleisten.
Barrierefreiheit am Standort 1010 Wien,
Judenplatz 11
Zusammenstellung der bereits getroffenen Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit infolge des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG).
- Plattform Treppenlift
- Automatischer Türöffner beim Behinderteneingang im Erdgeschoß
- Entsprechende Leit- und Wegweisersysteme
- Barrierefreies Erreichen der Geschäftsstelle zur Abwicklung des Parteienverkehrs und der Rechtsauskunft
- Barrierefreies Erreichen des Großen Verhandlungssaals, in dem die Öffentlichen Verhandlungen des Verfassungsgerichtshofes stattfinden
- Behindertengerechte Sanitärbereiche
- Aufzug mit Brailleschrift
- Aufzug mit akustischer Ansage der einzelnen Stockwerke.

