header left header right 1 2 3 4

Inhalt:

Willkommen

Prof. Dr. Gerhart Holzinger Im Namen der Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte heiße ich Sie auf dieser Website herzlich willkommen. Für den österreichischen Verfassungsgerichtshof ist es eine große Freude und Ehre, derzeit in dieser Konferenz den Vorsitz zu führen. Während der Vorsitzführung ist es seine Aufgabe, den XVI. Kongress der Konferenz vorzubereiten, der von 12. bis 14. Mai 2014 in Wien stattfinden wird. Darüber hinaus repräsentiert der österreichische Verfassungsgerichtshof die Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte bei internationalen Veranstaltungen, insbesondere bei den Kongressen der weiteren Regional- und Sprachgruppen von Verfassungsgerichten und in der Weltkonferenz der Verfassungsgerichtsbarkeit.

Zur Vorbereitung des XVI. Kongresses der Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte hat der österreichische Verfassungsgerichtshof die Präsidenten dieser Mitgliedergerichte für die Zeit von 9.-11. September 2012 zu einer „Präsidenten-Runde“ nach Wien eingeladen. Anlässlich dieser Vorbereitungskonferenz werden die Präsidenten die organisatorischen Vorgaben für den nächsten Kongress beschließen. In inhaltlicher Hinsicht wird es dabei insbesondere um die Festlegung des Fachthemas für diesen Kongress und damit um den Gegenstand seiner wissenschaftlichen und praktischen Auseinandersetzung gehen.

Schon die Präambel des Statuts der Konferenz stellt die regelmäßige Kontaktpflege zwischen Verfassungsgerichten und das Bestreben nach Erfahrungsaustausch über die Verfassungspraxis und Verfassungsrechtsprechung im Rahmen von Fachkonferenzen in den Mittelpunkt der Tätigkeit der Konferenz, deren Ziel es ist, die Unabhängigkeit von Verfassungsgerichten als essentiellen Bestandteil zur Wahrung und Durchsetzung von Demokratie und Rechtsstaat bei besonderer Berücksichtigung des Schutzes der Menschenrechte zu fördern.

Mit der Aufgabe, die Verfassungskonformität staatlichen Handelns zu garantieren, leistet die Verfassungsgerichtsbarkeit einen äußerst wichtigen, ja geradezu notwendigen Beitrag zur Wahrung des Rechtsstaates, zum Schutz der Grundrechte des Einzelnen und zur Stärkung der Demokratie in unseren Staaten.

Für die Präsidenten und Mitglieder der Verfassungsgerichte folgt daraus ein großes Maß an Verantwortung für die Bewahrung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in unseren Ländern. Eine Verantwortung, der wir uns bei der Wahrnehmung unserer richterlichen Aufgabe stets bewusst sein müssen.

Das Jahr 2012 lädt auch zu einem Rückblick auf die vergangenen vierzig Jahre in der Geschichte der Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte ein: Im Jänner 1972 traten die Verfassungsgerichte der Bundesrepublik Deutschlands, Italiens, Österreichs und der früheren Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawiens auf Initiative des zuletzt genannten Gerichts in Dubrovnik erstmals zu einer „Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte“ zusammen. Heuer jährt sich die Gründung der Konferenz zum vierzigsten Mal. Im Laufe dieser vier Jahrzehnte entwickelte sich die Konferenz von einer kleinen, exklusiven Gesprächsrunde zu einem Forum von wahrhaft pan-europäischer Dimension, das derzeit vierzig Vollmitglieder zählt.

Die Ursache für diesen „Siegeszug“ der Verfassungsgerichtsbarkeit ist vor allem in der politischen Entwicklung in diesem Zeitraum in Europa zu suchen: Als eine Folge des Zusammenbruchs der kommunistischen Weltordnung und der politischen Wende in Mittel-, Ost- und Südosteuropa entstanden Verfassungsgerichte in nahezu allen Staaten des ehemaligen Ostblock und in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion, die schon bald nach ihrer Schaffung die Mitgliedschaft in der Konferenz erlangten.

Darüber hinaus wurden in manchen europäischen Staaten Oberste Gerichte – dem „amerikanischen Modell“ der Verfassungsgerichtsbarkeit folgend – zunehmend auch mit verfassungsgerichtlichen Kompetenzen betraut, und haben in der Folge die Konferenz mit ihrer Mitarbeit weiter bereichert.

Nunmehr stellen die zunehmende Internationalisierung des Verfassungsrechts, der Dialog mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, aber auch die für mehr als die Hälfte der Mitglieder überaus bedeutsame, zunehmende Konstitutionalisierung des Rechts der Europäischen Union Wissenschaft und Praxis – und damit auch die Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte – vor immer neue Herausforderungen. Der Methode der Verfassungsvergleichung und der Vergleichung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung kommt dabei wachsende Bedeutung zu.

Vor diesem Hintergrund bildet die Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte ein eminent wichtiges Forum für den regelmäßigen, breiten, multilateralen Meinungs-, Gedanken- und Erfahrungsaustausch. Darüber hinaus trägt die Konferenz auch der Notwendigkeit des „networking“ der nationalen Verfassungsgerichte in hohem Maße Rechnung.

Es ist für mich und den österreichischen Verfassungsgerichtshof eine besondere Freude, heuer die Präsidenten der europäischen Verfassungsgerichte und verfassungsgerichtsähnlicher Institutionen in Österreich, in jenem Land, von dem die Idee der Verfassungsgerichtsbarkeit ihren Ausgang genommen hat, versammeln zu können.


Prof. Dr. Gerhart Holzinger
Präsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofes