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.XVI. Kongress 2014
Die Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte bzw. ihre Kongresse bilden ein eminent wichtiges paneuropäisches Forum für einen breiten inhaltlichen multilateralen Meinungs-, Gedanken- und Erfahrungsaustausch wie es schon die Präambel des Statutes als Ziel formuliert.
Vor diesem Hintergrund veranstaltete der österreichische Verfassungsgerichtshof, der schon 1978 eine Konferenz ausgerichtet hat, den Kongress 2014 und setzte damit ein deutliches Signal in Richtung dieser wichtigen gesamteuropäischen Plattform.
Eckdaten des XVI. Kongresses der Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte:
- 12. bis 14. Mai 2014 in der Wiener Hofburg
- Teilnehmer: die Vollmitglieder, das assoziierte Mitglied sowie Beobachter und Gäste – wie in der Präsidenten-Runde 2012 beschlossen
- Thema: „Die Kooperation der Verfassungsgerichte in Europa – Aktuelle Rahmenbedingungen und Perspektiven“