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Fehlende Ermittlungstätigkeit: Entscheidung des Asylgerichtshofes verfassungswidrig

27.09.2010

U 1407/10

Der Verfassungsgerichtshof hat eine Entscheidung des Asylgerichtshofes aufgehoben, weil ihr der Begründungswert fehlt. Zwischen dem Bescheid und der Entscheidung des Asylgerichtshofes sind mehr als drei Jahre vergangen, in denen es zu keiner Ermittlungstätigkeit gekommen ist. In der Zwischenzeit könnten jedoch Umstände eingetreten sein, die für eine Prüfung im Sinne des Artikel 8 Menschenrechtskonvention (Recht auf Privat- und Familienleben) relevant sind.

Entscheidung (PDF 0.1 MB)

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