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Keine Verrechnungsmöglichkeit für Nicht-Wien-Patienten: verfassungswidrig

Aus Anlass des Streits um die Finanzierung des Wiener Hanusch-Krankenhauses hat der Verfassungsgerichtshof entschieden: Es ist verfassungswidrig, dass es keine Verrechungsmöglichkeit für Nicht-Wien-Patienten gibt.

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