Keine Verrechnungsmöglichkeit für Nicht-Wien-Patienten: verfassungswidrig
Aus Anlass des Streits um die Finanzierung des Wiener Hanusch-Krankenhauses hat der Verfassungsgerichtshof entschieden: Es ist verfassungswidrig, dass es keine Verrechungsmöglichkeit für Nicht-Wien-Patienten gibt.