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10.12.2009

V 12/09

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Verordnung, mit der ein LKW-Fahrverbot auf der B 317 zwischen Scheifling und Dürnstein verhängt wurde, nicht gesetzwidrig ist. Der Bezirkshauptmann von Murau ist für eine solche Verordnung zuständig (obwohl die faktischen Auswirkungen des Fahrverbotes über die Grenzen des politischen Bezirkes hinausgehen). Die Behörde hat außerdem ein ausreichendes Ermittlungsverfahren vor der Erlassung des LKW-Fahrverbotes durchgeführt.

Entscheidung (PDF 0.1 MB)
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