Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass das erweiterte LKW-Nachtfahrverbot in Tirol nicht gesetzwidrig, sondern eine „zielführende Maßnahme“ im Sinne des Umweltschutzes ist. Der Landeshauptmann von Tirol muss jedoch die Effizienz der Maßnahme und mögliche Beeinträchtigungen für die Wirtschaft erneut prüfen.
Presseinformation (PDF 0.1 MB)