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Spielbanken: Haftungsregelung im Glücksspielgesetz aufgehoben

25.09.2008

G 162/07 ua

Der Verfassungsgerichtshof hat eine Haftungsregelung im Glücksspielgesetz als verfassungswidrig aufgehoben. Schadenersatzansprüche mussten bisher „innerhalb von sechs Monaten“ geltend gemacht werden. Diese Frist, so der Verfassungsgerichtshof, ist – vor dem Hintergrund des ABGB – unsachlich kurz und daher verfassungswidrig.

Entscheidung (PDF 0.1 MB)
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