Der Verfassungsgerichtshof hat eine Haftungsregelung im Glücksspielgesetz als verfassungswidrig aufgehoben. Schadenersatzansprüche mussten bisher „innerhalb von sechs Monaten“ geltend gemacht werden. Diese Frist, so der Verfassungsgerichtshof, ist – vor dem Hintergrund des ABGB – unsachlich kurz und daher verfassungswidrig.
Entscheidung (PDF 0.1 MB)