Der Verfassungsgerichtshof hat einen Antrag zur Trasse der S 36 (Murtal Schnellstraße) als unbegründet abgewiesen. Weitere Anträge zu diesem Thema sind erst seit kurzem beim VfGH anhängig. Über sie konnte naturgemäß noch nicht entschieden werden.
Entscheidung (PDF 0.1 MB)