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Verbilligte Fußballtickets für Frauen: Klage eines Mannes als unbegründet abgewiesen

11.12.2009

A 1/09

Der Verfassungsgerichtshof hat die Klage eines Mannes wegen verbilligter Fußballtickets für Frauen als unbegründet abgewiesen. Tatsächlich sei die sogenannte Gleichbehandlungsrichtlinie der EU von Österreich verspätet umgesetzt worden. Der Kläger habe keinen „Schaden aus erlittener persönlicher Beeinträchtigung“ geltend gemacht, sondern lediglich die Preisdifferenz zwischen den Fußballtickets für Männer und Frauen. Er habe aber nicht nachgewiesen, dass er bei rechtzeitiger Umsetzung der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie tatsächlich einen anderen Preis zahlen hätte müssen.
Es sei außerdem unklar, ob (nach der erfolgten Umsetzung der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie) eine unterschiedliche Preisgestaltung bei Eintrittkarten für Männer und Frauen bei Länderspielen der Fußballnationalmannschaft angesichts der in der Richtlinie selbst genannten Rechtfertigungsgründe „überhaupt diskriminierend“ wäre. Dies hat der VfGH jedoch nicht mehr untersucht.    

Entscheidung (PDF 0.1 MB)
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