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Verpflegung von Zivildienern: Sechs Euro täglich „deutlich“ zu wenig

15.10.2005

B 360/05
B 425/05

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass sechs Euro täglich an Verpflegungsgeld für Zivildiener „deutlich“ zu wenig sind. Als Bezugsgröße für die Angemessenheit der Verpfegung nennen die Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter einen Betrag von 13,60 Euro. Abschläge davon können unter gewissen Voraussetzungen zulässig sein.

zur Entscheidung (PDF 0.1 MB)
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