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Prüfung einer Übergangsbestimmung der Tir BauO 2022

25.06.2024

E 834/2024

Prüfung des § 71 Abs. 13 TBO 2022 idF LGBl. 64/2023 betreffend lagemäßige Abweichung von höchstens 120 cm bei Gebäuden gegenüber einer nach früheren baurechtlichen Vorschriften erteilten Baubewilligung (G 107/2024)

Prüfungsbeschluss vom 25. Juni 2024 (PDF 0.2 MB)

Keine Verfassungswidrigkeit einer Bestimmung der Tir BauO 2022 betreffend die lagemäßige Abweichung von höchstens 120 cm bei (älteren) Gebäuden gegenüber einer nach früheren baurechtlichen Vorschriften erteilten Baubewilligung; keine Unsachlichkeit der nachträglichen gesetzlichen Genehmigung rechtswidriger Abweichungen auf Grund ungenauer Katastralmappen

 Entscheidung vom 2. Oktober 2024 (G 107/2024)


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