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Prüfung des 4.0 Flächenwidmungsplans der Landeshauptstadt Graz

30.09.2021

E 1163/2021

Prüfung der Gesetzmäßigkeit des § 4 iVm Deckungsplan 1 (Bebauungsplanzonierungsplan) betreffend die Erforderlichkeit einer Bebauungsplanung für ein bestimmtes Grundstück (V 249/2021)

VfGH 03.03.2022, V 249/2021

Prüfungsbeschluss vom 30. September 2021 (PDF, 0.6 MB)

Aufhebung von Teilen eines Flächenwidmungsplans der Landeshauptstadt Graz, soweit damit die Erforderlichkeit einer Bebauungsplanung für ein bestimmtes Grundstück vorgeschrieben wird; Verletzung der Verpflichtung gemäß dem Flächenwidmungsplan zur Erlassung eines Bebauungsplans binnen 18 Monaten durch den Gemeinderat; Beendigung eines Verfahrens zur Erstellung oder Änderung von Bebauungsplänen nur durch Erlassung – nicht durch Verweigerung – eines Bebauungsplanes; langjährige Nichterlassung des Bebauungsplans stellt effektives Bauverbot und unverhältnismäßige Eigentumsbeschränkung dar.

Entscheidung vom 3. März 2022 (V 249/2021)

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