Prüfung näher bezeichneter Teile
1. von Bestimmungen des Tir RaumOG 2016,
2. des Flächenwidmungsplans der Gemeinde St. Ulrich am Pillersee vom 15.12.2016 idF der elektronischen Kundmachung durch die Tir Landesregierung am 13.06.2017,
3. der V der Tir Landesregierung über den Tag der erstmaligen elektronischen Kundmachung der Flächenwidmungspläne bestimmter Gemeinden sowie
4. der Tir Plangrundlagen- und PlanzeichenV 2016
(G 386/2018, V 78/2018, V 79/2018, V 80/2018)
Prüfungsbeschluss vom 3. Dezember 2018 (PDF, 0.6 MB)
Aufhebung von Bestimmungen des Tir RaumOG 2016, der Tiroler Plangrundlagen- und PlanzeichenV 2016 sowie der V über die erstmalige elektronische Kundmachung von Flächenwidmungsplänen und des gesamten Flächenwidmungsplans der Gemeinde St. Ulrich am Pillersee; Kundmachung von – im eigenen Wirkungsbereich zu erlassenden – Flächenwidmungsplänen nur unter der rechtlichen Verantwortung eines Gemeindeorgans möglich; Verstoß gegen die Grundsätze der Gemeindeautonomie durch elektronische Kundmachung von Flächenwidmungsplänen der Gemeinden durch die Landesregierung
Entscheidung vom 12. März 2019 (G 386/2018 ua)