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Prüfung des §22 Abs2 FinanzmarktaufsichtsbehördenG

11.10.2017

E 1810/2017

Prüfung des §22 Abs2 FinanzmarktaufsichtsbehördenG – FMABG idF BGBl I 70/2013 betr den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden gegen Bescheide der Finanzmarktaufsichtsbehörde (G 257/2017)

Prüfungsbeschluss vom 11.10.2017 (PDF 0.4 MB)

Aufhebung einer Bestimmung des FinanzmarktaufsichtsbehördenG betreffend den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung bei Vorlageanträgen und Beschwerden gegen Bescheide der Finanzmarktaufsichtsbehörde mangels Erforderlichkeit einer vom VwGVG abweichenden Regelung und wegen Verstoßes gegen das Prinzip der Effektivität des Rechtsschutzes durch Ausschluss des einstweiligen Rechtsschutzes im Beschwerdevorverfahren:

Entscheidung vom 02.03.2018 (G 257/2017)


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