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Prüfung einer Bestimmung des Gehaltsgesetzes 1956

30.09.2021

E 1299/2021

Prüfung des § 75 Abs. 1 GehaltsG idF BGBl. I 60/2018 betreffend die einem

Beamten des Exekutivdienstes gebührende ruhegenussfähige Verwendungszulage für einen Arbeitsplatz der nächsthöheren Verwendungsgruppe (G 324/2021)

Prüfungsbeschluss vom 30. September 2021 (PDF 0.5 MB)

Verletzung im Gleichheitsrecht durch eine Bestimmung des GehaltsG 1956 betreffend den Ausschluss einer ruhegenussfähigen Verwendungszulage für Beamte des Exekutivdienstes im Falle der höherwertigen besoldungsgruppenübergreifenden dauernden Verwendung; Wertungswiderspruch zum Bestehen eines Anspruchs auf ruhegenussfähige Verwendungszulage bei Verwendung innerhalb derselben Besoldungsgruppe sowie bei bloß vorübergehender höherwertiger Verwendung in einer anderen Besoldungsgruppe

Entscheidung vom 3. März 2022 (G 324/2021)


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