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Prüfung einer Bestimmung des SchulpflichtG 1985

29.06.2023

E 867/2023

Prüfung des §27 Abs2 SchulpflichtG 1985 betreffend die fünftägige Rechtsmittelfrist gegen Bescheide der Bildungsdirektion (G 261/2023)

Prüfungsbeschluss vom 29. Juni 2023 (PDF 0.3 MB)

Keine Verfassungswidrigkeit einer Bestimmung des SchulpflichtG 1985 betreffend das Verfahren über die Anzeige der Erfüllung der Schulpflicht durch den Besuch einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht oder durch häuslichen Unterricht; Beschleunigung des Verfahrens durch Verkürzung der Beschwerdefrist auf fünf Tage sowie die verkürzte Entscheidungsfrist von vier Wochen für das Bundesverwaltungsgericht; gesetzliche Verpflichtung der Schulbehörde zur unverzüglichen Entscheidung gewährleistet die Erfüllung der Schulpflicht durch den Besuch einer öffentlichen Schule im Fall der Untersagung der Teilnahme am häuslichen Unterricht oder am Unterricht einer Privatschule

Entscheidung vom 4. März 2024 (G261/2023)


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