Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des §2 Abs1 Z3, §2 Abs2 Z7, §2 Abs2a, §3b Abs2 und §6a ABBAG-Gesetz idF BGBl I 228/2021 betreffend die Gewährung von finanziellen Maßnahmen durch die Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes und ihrer Tochtergesellschaft (COFAG) (G 265/2022)
Prüfungsbeschluss vom 29. September 2022 (PDF, 0.8 MB)
Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot durch die Ausgliederung von staatlichen Verwaltungstätigkeiten an die COFAG, die Organisation der COFAG sowie die spezifische Art und Weise der Aufgabenerfüllung durch die COFAG; privatwirtschaftliche Tätigkeit der COFAG ist auf Grund des organisatorischen und funktionellen Naheverhältnisses zum Bund sowie der Befugnis, (hohe) finanzielle Mittel an einen weiten Kreis begünstigten Unternehmen zu gewähren, als staatliche Verwaltung iSd Art20 Abs1 B VG zu qualifizieren; Unternehmensgegenstand der COFAG vollständig durch den Gesetz- und Verordnungsgeber determiniert; Unsachlichkeit der Ausgliederung der — nicht an Weisungen, sondern an zivilrechtliche "Aufträge" des Bundesministers für Finanzen gebundenen — COFAG mangels wesentlicher selbständig zu entscheidender Aufgaben sowie wegen Zuständigkeit der Finanzverwaltung zur Überprüfung der Voraussetzungen als Gutachter und nicht als Abgabenbehörde; hinreichend direkte Leitungs- und Aufsichtsbefugnisse des Bundesministers für Finanzen gegenüber der COFAG trotz Ausübung über die — im Eigentum des Bundes stehende — zwischengeschaltete Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz durch den kategorischen Ausschluss eines Rechtsanspruches auf Gewährung von finanziellen Maßnahmen
Entscheidung vom 5. Oktober 2023 (G 265/2022 )