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VfGH berät ab 10. September 2018 über Antrag betreffend Akten für den BVT-U-Ausschuss

25.08.2018

Präsidentin Bierlein berief Zwischensession ein.

Der Verfassungsgerichtshof wird ab Montag, 10. September 2018, in einer Zwischensession über einen Antrag im Zusammenhang mit dem BVT-Untersuchungsausschuss des Nationalrats beraten. Ein Viertel der Mitglieder dieses Ausschusses hat am 14. August 2018 den Antrag eingebracht, der VfGH möge feststellen, dass der Bundesminister für Inneres zur vollständigen Vorlage bestimmter Akten an den U-Ausschuss verpflichtet sei.

Das Verfassungsgerichtshofgesetz sieht in Rechtssachen betreffend parlamentarische U-Ausschüsse eine zeitnahe Entscheidung vor. Eine öffentliche Verhandlung ist nicht vorgesehen. Die Entscheidung wird nach Abschluss der Beratungen den Verfahrensparteien zugestellt und im Anschluss veröffentlicht.

Die Möglichkeit, den VfGH bei Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit U-Ausschüssen des Nationalrats anzurufen, wurde im Jahr 2015 geschaffen, gleichzeitig mit der Einrichtung von U-Ausschüssen als Minderheitenrecht.

Erstmals angewendet wurden diese Regelungen bei Verfahren betreffend den Hypo-U-Ausschuss 2015. Der Verfassungsgerichtshof entschied damals über zehn Anträge im Zusammenhang mit dem Ausschuss.

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