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Keine Verrechnungsmöglichkeit für Nicht-Wien-Patienten: Verfassungswidrig

21.10.2009

G 54/09

Aus Anlass des Streits um die Finanzierung des Wiener Hanusch-Krankenhauses hat der Verfassungsgerichtshof entschieden: Es ist verfassungswidrig, dass es keine Verrechungsmöglichkeit für Nicht-Wien-Patienten gibt.

Presseinformation (PDF 0.1 MB)

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