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Öffentliche Verhandlung über Baubewilligung in Großklein

14.06.2021

Antrag Mag. Notburga Damm gegen Landesverwaltungsgericht Steiermark (E 4464/2020)

Mag. Notburga Damm gegen Landesverwaltungsgericht Steiermark wegen Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung einer Lagerhalle in der Marktgemeinde Großklein (Art. 144 B-VG)

Zur weiteren Klärung der Rechtssache führt der Verfassungsgerichtshof am Dienstag, 22. Juni 2021, 11 Uhr, eine öffentliche mündliche Verhandlung durch. 

Ort: Verfassungsgerichtshof, 1010 Wien, Freyung 8 (Eingang Renngasse 2).

Zur Teilnahme an der Verhandlung ist der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (Impfung, Testung oder Genesung) erforderlich. In allen Teilen des Gerichtsgebäudes besteht Maskenpflicht. Auch ist zu anderen Personen ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten; siehe im Einzelnen das unten zum Download bereitstehende Informationsblatt zu SARS-CoV-2 (COVID-19).

Zur Einhaltung des gebotenen Mindestabstands steht für Zuhörerinnen und Zuhörer nur ein eingeschränktes Platzangebot zur Verfügung. Für den Fall der Teilnahme an der Verhandlung ist daher eine vorherige Anmeldung bis Freitag, den 18. Juni 2021, 12.00 Uhr, unter verhandlung@vfgh.gv.at unbedingt erforderlich. Medienvertreter senden für eine Akkreditierung ebenso bis zu diesem Zeitpunkt bitte ein Mail an c.mayrbaeurl@vfgh.gv.at. Entgegengenommene Anmeldungen wie Akkreditierungen werden per Mail bestätigt.

 Ohne bestätigte Anmeldung ist eine Teilnahme nicht möglich.

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