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Bilaterales Treffen mit dem lettischen Verfassungsgericht in Riga

01.06.2026

Gespräche unter anderem zum Verhältnis zwischen europäischen und nationalen Gerichten

Präsident Grabenwarter (4. v. l.), die Präsidentin des lettischen Verfassungsgerichts Irēna Kucina (5. v. l.) und weitere Verfassungsrichterinnen und -richter (Foto: Toms Norde) 
Präsident Grabenwarter (4. v. l.), die Präsidentin des lettischen Verfassungsgerichts Irēna Kucina (5. v. l.) und weitere Verfassungsrichterinnen und -richter (Foto: Toms Norde)

Präsident Christoph Grabenwarter, Verfassungsrichter Andreas Hauer und das VfGH-Ersatzmitglied Barbara Leitl-Staudinger haben am 28. und 29. Mai in Riga an Arbeitsgesprächen mit der Präsidentin des Verfassungsgerichts der Republik Lettland Irēna Kucina und lettischen Amtskolleginnen und -kollegen teilgenommen. Der letzte bilaterale Austausch mit Verfassungsrichterinnen und -richtern der Republik Lettland fand im Jahr 2019 in Wien statt.

Themen des Arbeitsgesprächs waren etwa die Rolle von Verfassungsgerichten bei der Wahrung der nationalen verfassungsrechtlichen Identität innerhalb des Rahmens des Europarechts sowie die Vereins- und Versammlungsfreiheit. Präsident Grabenwarter führte aus, dass eine gemeinsame Zuständigkeit von Verfassungsgerichten und dem EuGH bei der Auslegung von Art. 2 und Art. 4 EUV bestehe.

Arbeitsgespräch von Vertretern des österreichischen VfGH mit dem lettischen Verfassungsgericht in Riga (Foto: Toms Norde) 
Arbeitsgespräch von Vertretern des österreichischen VfGH mit dem lettischen Verfassungsgericht in Riga (Foto: Toms Norde)


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