Navigation öffnen
Inhalt

VfGH beginnt am 12. August Beratungen über FPÖ-Antrag zu verlangtem U-Ausschuss

24.07.2025

FPÖ-Abgeordnete beantragen, ablehnenden Beschluss des Geschäftsordnungsausschusses aufzuheben

Heute ist beim VfGH ein Antrag von 46 Abgeordneten der FPÖ zu ihrem Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend Klärung politischer Einflussnahme von ÖVP-Regierungsmitgliedern (ÖVP-Machtmissbrauchs-Untersuchungsausschuss) eingegangen. Der VfGH tritt am 12. August 2025 zusammen, um die Beratungen über diesen Antrag aufzunehmen.

Der Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrates hat am 9. Juli 2025 mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS beschlossen, dass dieses Verlangen zur Gänze unzulässig ist. Diese Entscheidung wird unter anderem damit begründet, dass ein Untersuchungsausschuss nur eingesetzt werden könne, um einen „bestimmten abgeschlossenen Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes“ zu untersuchen; dieser verfassungsrechtlichen Vorgabe werde der vorgeschlagene Untersuchungsgegenstand nicht gerecht.

Die Abgeordneten der FPÖ halten den Beschluss des Geschäftsordnungsausschusses für rechtswidrig und beantragen, den Beschluss aufzuheben.

(UA 1/2025)

Zum Seitenanfang