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Verfassungstag am VfGH: Grabenwarter und Van der Bellen unterstreichen Bedeutung demokratischer Institutionen

01.10.2026

Festredner Dieter Grimm analysierte die Auslegung der europäischen Werte durch den EuGH 

Die Unabhängigkeit der Justiz zu wahren müsse auch in einer prekärer werdenden Finanzsituation oberste Priorität bleiben, betonte VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter anlässlich des heutigen Verfassungstages am VfGH in Wien. "Der Rechts- und Verfassungsstaat ist bedroht, Staaten stellen die vom Völkerrecht eingehegte internationale Ordnung offen infrage", so Grabenwarter. Ähnlich äußerte sich Bundespräsident Alexander Van der Bellen: Auch in Österreich gebe es Strömungen, "die gezielt Misstrauen in demokratische Institutionen säen". Daher gelte es "wirklich gut auf unsere Verfassung und unsere liberale Demokratie aufzupassen".

Mit einem Festakt zum Verfassungstag erinnert der VfGH alljährlich an den Beschluss des Bundes-Verfassungsgesetzes am 1. Oktober 1920. Diesjähriger Festredner war Dieter Grimm, einer der weltweit profiliertesten Verfassungsrechtler, Verfassungshistoriker und ehemaliger Richter des deutschen Bundesverfassungsgerichts. Ausgehend von einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes betreffend Ungarn sprach er über die Werte der EU und die Identität der Mitgliedstaaten.

Wie Unabhängigkeit und Wirksamkeit des VfGH gestärkt werden könnten

Um die Unabhängigkeit des VfGH und die Sicherung seiner umfassenden Wirksamkeit zu stärken, schlug Christoph Grabenwarter unter Hinweis auf Erfahrungen der letzten 15 Jahre in Ungarn und Polen vor, die Kundmachung von Gesetzesaufhebungen durch den VfGH auch in dessen Kompetenz zu legen.

Grabenwarter sprach aber auch die Debatte über den Umgang mit Künstlicher Intelligenz an, die Verfassungen und Gerichte gleichermaßen fordere. Notwendige internationale Vereinbarungen über die Entwicklung von KI seien nicht in Sicht, aber dringend notwendig; der AI Act der Europäischen Union erfasse nur die Verwendung von KI und sei daher nicht die Lösung.

Bundespräsident: "Eine Demokratie lässt sich nicht allein durch Gesetze flächendeckend verteidigen"

Bundespräsident Van der Bellen ging auf das Wesen der Verfassung ein: "Darauf, was die Verfassung regelt, haben wir uns geeinigt." Sie garantiere allen Mitbestimmung und Grundrechte, aber nicht ohne Regeln ‒ so wie die Pflicht für Autofahrer, vor einem Zebrastreifen anzuhalten, keine Einschränkung der persönlichen Freiheit sei. Was aber tun, fragte der Bundespräsident, "wenn jemand Rechtsüberschreitungen dadurch verteidigt, dass sie doch angeblich durch ein Grundrecht gedeckt seien?"

Möglichst viele müssten die Verfassung kennen und gut verstehen. Daher hätten Gerichte, so Alexander Van der Bellen, im Sinne einer wehrhaften Demokratie die Aufgabe, ihre Entscheidungen verständlich zu machen. "Eine Demokratie lässt sich nicht allein durch Gesetze flächendeckend verteidigen", betonte der Bundespräsident, "wir brauchen auch ein entsprechend verantwortungsvolles Verhalten möglichst aller Österreicherinnen und Österreicher und aller Menschen, die hier leben". Wenn wir uns so an der Demokratie beteiligten, seien wir alle Hüterinnen und Hüter der Verfassung, unserer Freiheit, unserer Lebensart und unserer Heimat.

Verfassungsrechtler Grimm über "folgenreiches Urteil des EuGH für nationale Verfassungen"

Dieter Grimm ‒ der, so VfGH-Präsident Grabenwarter, im internationalen Diskurs über die europäische wie amerikanische Verfassungsdebatte prägend wirkt ‒ analysierte in seiner Festrede die Entscheidung des EuGH vom April 2026 über Ungarns Anti-LGBTIQ-Gesetz. Mit dem Urteil stellte der Gerichtshof erstmals einen eigenständigen Verstoß gegen Art. 2 EU-Vertrag (die Vertragsnorm über Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Minderheitenrechte) und damit gegen die Grundwerte der EU fest.

Der frühere Richter des deutschen Bundesverfassungsgerichtes sieht in der Entscheidung einen "beträchtlichen Terraingewinn für das Unionsrecht": Gestützt auf die trotz ihrer Unbestimmtheit für direkt anwendbar erklärten beförderten Werte "lassen sich weitere Breschen in das Recht der EU-Mitgliedstaaten schlagen", meinte Dieter Grimm. Folgenreich sei das Urteil auch für die nationalen Verfassungen. Zwar beruhten diese auf denselben Werten wie Art. 2 EUV; deren Verständnis wechsle aber von Staat zu Staat. "Mit der Überhöhung der Werte zum identitätsbestimmenden Kern der EU setzt sich der EuGH jedoch darüber hinweg", hielt Grimm fest. Die EU müsse die Identität der Mitgliedstaaten nur noch im Rahmen der vom EuGH definierten Werte achten. Dem demokratischen Prozess der Mitgliedstaaten werde weiter politische Substanz entzogen, ohne dass dem ein Demokratiegewinn in der EU entspräche.

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