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Mündliche Verhandlung des VfGH zur Überwachung von Messenger-Diensten 

27.05.2026

Montag, 22. Juni 2026, 9.30 Uhr

Der VfGH führt am Mittwoch, 22. Juni 2026, 9.30 Uhr, in einem Verfahren zur Überwachung von Messenger-Diensten eine mündliche Verhandlung durch.

Überwachung und Grundrecht auf Datenschutz

67 Abgeordnete des FPÖ- und des Grünen Klubs im Nationalrat haben den Antrag gestellt, die im Juli 2025 eingeführte Möglichkeit der Überwachung von Messenger-Diensten wie WhatsApp und Signal als verfassungswidrig aufzuheben.

Das Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) ermächtigt Behörden, zur erweiterten Gefahrenerforschung und zum vorbeugenden Schutz vor verfassungsgefährdenden Angriffen bei begründetem Verdacht elektronische Nachrichten zu überwachen, und zwar auch „durch Einbringen eines Programms in ein Computersystem eines Betroffenen unter Einsatz technischer Mittel“ (§ 11 Abs. 1 Z 9).

Die antragstellenden Abgeordneten halten dies in mehrfacher Hinsicht für verfassungswidrig: Die österreichischen Behörden könnten die für eine solche Überwachung benötigte Software nicht selbst entwickeln, weswegen diese Software gekauft werden müsse. Dies führe dazu, dass auszuwertende Daten in die Hände von ausländischen Anbietern gelangen können. Ein technisch derart mächtiges Instrument trage zudem ein enormes Missbrauchspotential in sich. Schließlich könne die Software nicht einzelne Nachrichten überwachen, weswegen davon auszugehen sei, dass bereits die Möglichkeit, laufend und geheim bei der gesamten elektronischen Kommunikation überwacht zu werden, Rückwirkungen auf das Kommunikationsverhalten der Bevölkerung habe.

Die neu eingeführte Messenger-Überwachung verstoße daher – ebenso wie die vom VfGH im Jahr 2019 aufgehobene Vorläuferbestimmung des „Bundestrojaners“ – insbesondere gegen das Grundrecht auf Datenschutz (siehe hier).

Hinweise zur Verhandlung

Zur Klärung dieser Rechtssache (G 13-14/2026) führt der VfGH am Montag, 22. Juni 2026, 9.30 Uhr, eine mündliche Verhandlung durch. Die Verhandlung ist öffentlich. Fernseh- und Hörfunkaufnahmen und ‑übertragungen sowie Film- und Fotoaufnahmen der Verhandlung sind unzulässig (§ 22 Mediengesetz).

Zuhörerinnen und Zuhörer werden gebeten, sich bis spätestens Montag, 15. Juni 2026, 16.00 Uhr, unter verhandlung@vfgh.gv.at anzumelden. Anmeldungen sind nur für Einzelpersonen möglich, nicht für Gruppen. Eine Bestätigung der Anmeldung erfolgt bis spätestens Mittwoch, 17. Juni 2026, 16.00 Uhr. Ohne bestätigte Anmeldung ist ein Besuch der Verhandlung nur bei Verfügbarkeit allfälliger Restplätze möglich.

Medienvertreterinnen und ‑vertreter wenden sich für eine Akkreditierung bitte ebenfalls bis Montag, 15. Juni 2026, 16.00 Uhr, an c.mayrbaeurl@vfgh.gv.at. Ein Besuch der Verhandlung ohne bestätigte Akkreditierung ist ebenso nur bei Verfügbarkeit allfälliger Restplätze möglich.

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