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Öffentliche Verhandlung des VfGH zum Monitoring der Lagerbestände von Medikamenten

15.10.2025

Mittwoch, 3. Dezember 2025 um 9.30 Uhr

In einem Verfahren zum Bundesgesetz über Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln (MSVAG) führt der VfGH am 3. Dezember eine öffentliche Verhandlung durch.

Ein ab Anfang 2026 geplantes Monitoringsystem sieht vor, dass Arzneimittel-Vollgroßhändler u.a. dem Gesundheitsministerium und dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen täglich über eine elektronische Schnittstelle Daten zu den gelagerten Arzneispezialitäten und Wirkstoffen melden müssen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung ist mit einer Geldstrafe bis zu 50.000 Euro bedroht.

Fünf Arzneimittel-Vollgroßhändler beantragen die Aufhebung dieses Monitoringsystems. Die entsprechenden Bestimmungen im Bundesgesetz über Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln (MSVAG) seien verfassungswidrig, weil sie – so die Antragsteller – gegen die Erwerbsfreiheit und das Grundrecht auf Datenschutz verstoßen.

Hinweise zur Verhandlung

Zur Klärung dieser Rechtssache (G 105/2025) führt der VfGH am Mittwoch, 3. Dezember 2025, 9.30 Uhr, eine mündliche Verhandlung durch. Die Verhandlung ist öffentlich. Zuhörerinnen und Zuhörer werden gebeten, sich bis spätestens Mittwoch, 26. November 2025, 12.00 Uhr, unter verhandlung@vfgh.gv.at anzumelden. Anmeldungen sind nur für Einzelpersonen möglich, nicht für Gruppen. Eine Bestätigung der Anmeldung erfolgt bis spätestens Freitag, 28. November 2025, 16.00 Uhr. Ohne bestätigte Anmeldung ist ein Besuch der Verhandlung nur bei Verfügbarkeit allfälliger Restplätze möglich.

Medienvertreterinnen und ‑vertreter wenden sich für eine Akkreditierung bis Mittwoch, 26. November 2025, 12.00 Uhr, bitte an c.mayrbaeurl@vfgh.gv.at. Ein Besuch der Verhandlung ohne bestätigte Akkreditierung ist ebenso nur bei Verfügbarkeit allfälliger Restplätze möglich.

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