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VfGH: Mindestsicherung und Nichtraucherschutz auf Tagesordnung der Dezember-Session 2018

23.11.2018

Österreichisch-türkische Doppelstaatsbürgerschaften und U-Ausschüsse weitere Punkte.

Mindestsicherung und Nichtraucherschutz stehen auf der Agenda der am Montag, dem 26. November 2018, beginn­enden Session des Verfassungsgerichtshofes (VfGH). Anknüpfend an die Herbst-Session 2018 befasst sich der VfGH mit den Bestimmungen der Mindestsicherung in Oberösterreich und dem Burgenland. Im Zentrum der Anträge bzw. Beschwerden steht vor allem die betragsmäßige Deckelung der Mindestsicherung für Familien bzw. Bedarfsgemeinschaften. Die Richterinnen und Richter beraten weiters über die Frage österreichisch-türkischer Doppelstaats­bürgerschaften sowie zu den U‑Ausschüssen "Eurofighter" und "BVT".

Die Session dauert bis 14. Dezember 2018. Zum Thema Nichtraucherschutz führt der Verfassungsgerichtshof am Mittwoch, 5. Dezember 2018, 10.00 Uhr, eine öffentliche mündliche Verhandlung durch. Ort: Verfassungsgerichtshof, 1010 Wien, Freyung 8. Medienvertreterinnen und ‑vertreter werden für den Fall einer Teilnahme an der Verhandlung um ein kurzes Aviso an mediensprecher@vfgh.gv.at ersucht.

Als neuer Mediensprecher des VfGH fungiert nunmehr Dr. Raphael Draschtak, der per 19. November 2018 die Nachfolge von Wolfgang Sablatnig, BA angetreten hat. Dr. Draschtak ist Historiker und Politikwissenschafter. Der 43jährige Wiener ist zuvor unter anderem zehn Jahre in der politischen Kommunikation sowie als Pressesprecher und Bereichsleiter für Marketing und Kommunikation in der Industriellenvereinigung tätig gewesen.

Die Aufnahme von Fällen auf die Tagesordnung bedeutet nicht automatisch, dass diese Fälle auch in dieser Session entschieden werden. Wenn noch Fragen geklärt werden müssen, ist eine Verschiebung in die nächste Session möglich. Vor Beginn der Beratungen kann außerdem keine Aussage über die Art der Erledigung getroffen werden.  

Mindestsicherung: Fälle aus OÖ und Burgenland 

Auf Grund von Anträgen bzw. Beschwerden des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich (OÖ) und von im Burgenland ansässigen Personen befasst sich der Verfassungsgerichtshof in Fortsetzung der Beratungen aus der Herbst-Session 2018 mit den Mindestsicherungs­gesetzen dieser Bundesländer. 

Im Fall OÖ hat das Landesverwaltungsgericht Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der betragsmäßigen Deckelung der Gesamtleistung für Bedarfsgemeinschaften. Diese Grenze liegt gemäß dem oberösterreichischen Mindestsicherungs­gesetz bei € 1.500,-- bzw. (nach Inflationsanpassungen) € 1.512,--. Bei größeren Familien oder Bedarfsgemein­schaften wird die pro Person zustehende Leistung zu gleichen Teilen so weit gekürzt, dass dieser Deckel nicht überschritten wird. Darüber hinaus ist eine Untergrenze vorgesehen, unter welche der pro Person zustehende Mindeststandard nicht sinken darf. Diese Grenze sei aber so niedrig, dass sie nach Berechnungen des Verwaltungs­gerichts nur in seltenen Ausnahmefällen durchbrochen werde.

Auch das burgenländische Mindestsicherungsgesetz sieht eine Deckelung sowie auch eine Wartefrist auf die volle Mindestsicherung vor; für Personen, die sich in den vergangenen sechs Jahren weniger als fünf Jahre in Österreich aufgehalten haben, gelten niedrigere Mindeststandards. Die Beschwerdeführer in diesem Verfahren haben einen Mindestsicherungsbescheid zuerst vor dem Landesver­waltungs­gericht Burgenland bekämpft. Dieses hat die Beschwerden aber abgewiesen.  

Wiener Klage gegen Rauchverbot-Aufhebung in Gastronomie

Die öffentliche mündliche Verhandlung zum Thema Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) erfolgt über einen Antrag der Wiener Landesregierung gegen die Aufhebung des (vor einigen Jahren beschlossenen, aber noch nicht in Kraft getretenen) absoluten Rauchverbots in der Gastronomie beim VfGH. Auch zwei Gastronomiebetriebe sowie eine jugendliche Nichtraucherin sowie ihr Vater haben solche Anträge gestellt. 

Gegenstand der Anträge ist die sogenannte "Gastronomie­regelung" im Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz. Das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz sieht einen umfassenden Nichtraucherschutz bzw. Nicht­raucher­innen­schutz an öffentlichen Orten vor. Mit Inkrafttreten des TNRSG‑Änderungsgesetzes 2018 war das Rauchverbot, das ab 1. Mai 2018 ohne Ausnahme in der Gastronomie gelten hätte sollen, wieder aufgehoben worden. Damit sind die bis dahin geltenden Ausnahmen vom Rauchverbot in der Gastronomie weiterhin zulässig. "Kleine" Gastronomie­betriebe sind zur Gänze vom Rauchverbot ausgenommen. 

Wiedererwerb der türkischen Staats­angehörigkeit?

Auf der Tagesordnung der Dezember-Session 2018 steht auch die Frage des Verlustes der österreichischen Staatsbürger­schaft infolge des Wiedererwerbs der türkischen Staats­angehörigkeit. 

Konkret geht es um den Fall eines Mannes, der sich vor 40 Jahren als Türke in Österreich niedergelassen hat und seit 1996 die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. 2017 bzw. 2018 stellten der Magistrat der Stadt Wien und – diesem folgend – das Verwaltungsgericht Wien fest, dass der Beschwerdeführer die türkische Staatsangehörigkeit wieder angenommen (und dadurch die österreichische Staatsbürger­schaft verloren) habe; dies gestützt auf eine (angebliche) türkische "Wählerevidenzliste". 

Der Beschwerdeführer bringt vor, nach Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft zu keinem Zeitpunkt die türkische Staatsbürgerschaft wiedererworben zu haben. Es sei ihm aber nicht möglich, dies anhand eines Auszuges aus dem türkischen Personenstandsregister zu belegen, weil dieses Dokument ausschließlich türkischen Staatsangehörigen ausgestellt werde.  

Eurofighter- und BVT-U-Ausschüsse werden behandelt

In der letzten Session dieses Jahres behandelt der VfGH auch Anträge betreffend die Untersuchungsausschüsse zu den Fragen "Eurofighter" sowie "Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT)".

Im Fall des Eurofighter-Untersuchungsausschusses hat der Gerichtshof zu entscheiden, ob der Präsident der Finanzprokuratur zur Vorlage sämtlicher Akten und Unterlagen, insbesondere betreffend die "Task Force Eurofighter", verpflichtet ist. Der Untersuchungsausschuss hatte Anfang Oktober beschlossen, den VfGH anzurufen, um die Finanzprokuratur zur Herausgabe noch fehlender Akten zu bewegen.

Im Fokus der Beratungen zum BVT-Untersuchungsausschuss steht die Beschwerde einer Rechtsanwaltskanzlei wegen Verletzung in Persönlichkeitsrechten. Sie zielt auf die Löschung von E‑Mails dieser Kanzlei, die bei einem vor mehreren Jahren geführten strafrechtlichen Ermittlungs­verfahren sichergestellt und vom Justizminister dem BVT‑Untersuchungsausschuss vorgelegt worden sind. 

Rechnungshof will Flughafen Wien AG und deren Techniktochter prüfen 

Der Rechnungshof (RH) hat beim Verfassungsgerichtshof einen Antrag auf Entscheidung einer Meinungsver­schieden­heit mit der Flughafen Wien AG gestellt. Anlass ist die Absicht des RH, die Gebarung des Flughafens und der Techniktochter Vienna Airport Technik GmbH ab 1. Jänner 2017 zu prüfen. Der Flughafen hatte die Prüfung mit der Begründung verweigert, dass – anders als vom Rechnungshof angenommen – keine faktische Beherrsch­ung des Unternehmens durch die öffentliche Hand mehr vorliege. 

Der Rechnungshof hatte den Verfassungsgerichtshof bereits im Jahr 2017 angerufen, um eine Gebarungskontrolle beim Flughafen Wien durchzusetzen. Diesen Antrag hatte der Gerichtshof mangels ausreichender Eingrenzung eines Zeitraums für die beabsichtigte Gebarungsüberprüfung zurückgewiesen, ohne inhaltlich zu entscheiden.

Zum vorliegenden (zweiten) Antrag hat der VfGH in der Herbst-Session 2018 eine öffentliche mündliche Verhandlung durchgeführt, die Beratung aber vertagt. Diese wird in der kommenden Session fortgesetzt.

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