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VfGH lehnt weitere Anträge gegen Kürzung von Sonderpensionen ab

09.01.2017G 661/2015, G 135/2016, G 205/2016

Anträge früherer Mitarbeiter von Verbund, Wirtschaftskammer und EVN hatten angesichts der bisherigen Rechtssprechung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.

Nach seinem Erkenntnis über die Rechtmäßigkeit der Kürzung von Betriebs-bzw. Sonderpensionen bei Pensionisten der Nationalbank bleibt der Verfassungsgerichtshof bei seiner Linie: Die Verfassungsrichter haben in ihrer Dezembersession Anträge von früheren Mitarbeitern der Wirtschaftskammer Österreich, des niederösterreichischen Energieversorgers EVN und des Verbund-Konzerns abgelehnt. Die Begründung: Vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung - vor allem des Erkenntnisses zu den Nationalbank-Pensionen - seien die behaupteten Verfassungswidrigkeiten so wenig wahrscheinlich, "dass sie (die Anträge, Anm.) keine hinreichende Aussicht auf Erfolg haben". Die Verfassungsrichter konnten daher von einer Behandlung der Anträge absehen.

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