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Prüfung einer Bestimmung des HochleistungsstreckenG

17.12.2025

E 2752/2025

Prüfung des § 6 Abs. 4 HlG betreffend die Rückübereignung enteigneter Gegenstände im Falle der Nichtverwendung (G 207/2025) 

Prüfungsbeschluss vom 17. Dezember 2025 (PDF 0.2 MB)

Verstoß einer Bestimmung des HochleistungsstreckenG betreffend die Rückübereignung von enteigneten Gegenständen bei Nichtverwendung für den Enteignungszweck gegen das Eigentumsgrundrecht sowie das Sachlichkeitsgebot des Gleichheitsgrundsatzes; Unsachlichkeit der mangelnden Berücksichtigung einer über die dreijährige Frist der Rückübereignung hinausgehenden Bauausführung bei der Möglichkeit der Fristverlängerung im Falle von Hochleistungsstrecken auf Grund "unmittelbar bevorstehender" oder "in absehbarer Zeit" erfolgender Verwendung des Enteignungsgegenstands 

Entscheidung vom 17. Juni 2026 (G 207/2025) 


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