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Prüfung einer Bestimmung des Hochschülerinnen- und HochschülerschaftsG 2014

27.02.2025

E 3593/2024

Prüfung des § 63 Abs. 4 und Abs. 6 HSG 2014 idF BGBl I 77/2021 betreffend die Verhängung von Geldstrafen gegen bestimmte Organe der ÖH auf Grund rechtswidriger Handlungen (G 56/2025) 

Prüfungsbeschluss vom 27. Februar 2025 (PDF 0.3 MB)

Verstoß einer Blankettstrafnorm des Hochschülerinnen- und HochschülerschaftsG 2014 gegen das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Selbstverwaltung und den Gleichheitsgrundsatz; Unzulässigkeit der Einschränkung des autonomen Handlungsspielraums durch verwaltungsstrafrechtliche Sanktionsdrohung für alle rechtswidrigen Handlungen oder Unterlassungen der für den Selbstverwaltungskörper in einschlägiger Funktion tätigen Personen; Verpflichtung zur Herstellung des entsprechenden Rechtszustandes im Falle der aufsichtsbehördlichen bescheidförmigen Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Handlung oder Unterlassung; Unsachlichkeit der umfassenden Pönalisierung von Funktionsträgern durch das verwaltungsstrafrechtliche Unwerturteil angesichts der Vielfältigkeit der Aktivitäten der ÖH

Entscheidung vom 22. September 2025 (G 56/2025)


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