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Prüfung einer Bestimmung des ORF-G

19.09.2025

E 1651/2025 ua.

Prüfung des § 36 Abs. 1 Z 1 lit. b ORF-G idF BGBl I 112/2023 betreffend die Einreichung einer von mindestens 120 Personen unterstützten Popularbeschwerde (G 143/2025) 

Prüfungsbeschluss vom 19. September 2025 (PDF 0.3 MB)

Keine Verfassungswidrigkeit einer Bestimmung des ORF-G betreffend die Legitimation zur Erhebung einer Popularbeschwerde bei der Kommunikationsbehörde Austria; verfassungskonforme Auslegung hinsichtlich der den ORF-Beitrag "zu entrichten verpflichteten" Personen; Möglichkeit zur Beschwerdeerhebung auch durch den – mit dem zur Leistung des ORF-Beitrags Verpflichteten und im gemeinsamen Haushalt lebenden – Gesamtschuldner mit Unterstützung von mindestens 120 solcher Personen

Entscheidung vom 10. März 2026 (G 143/2025 ua) 


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