Prüfung des § 7 Oö. GVG 1994 idF LGBl 85/2002 betreffend die Unzulässigkeit von Rechtserwerben an Baugrundstücken innerhalb eines Vorbehaltsgebiets zu Freizeitwohnsitzzwecken (G 164/2024)
Prüfungsbeschluss vom 20. September 2023 (PDF 0.3 MB)
Keine Verfassungswidrigkeit einer Bestimmung des Oö. GrundverkehrsG 1994 betreffend die Einschränkungen des Erwerbs von Freizeitwohnsitzen in einem Vorbehaltsgebiet; keine Anwendung der Einschränkungen auf den Rechtserwerb eines Miteigentümers an einer – bereits von ihm als Freizeitwohnsitz genutzten – Liegenschaft
Entscheidung vom 04.03.2025 (G 164/2024)