Prüfung der §§ 10 und 10a WiEReG idF BGBl I 97/2023 betreffend die Einsicht in das Register bei Vorliegen eines berechtigten Interesses sowie die Einschränkung der Einsicht (G 62/2025)
Prüfungsbeschluss vom 11. März 2025 (PDF 0.6 MB)
Verstoß gegen das Recht auf Informationsfreiheit durch die Beschränkung des Einsichtsrechts auf bestimmte Daten des Registers der Wirtschaftlichen Eigentümer; Unverhältnismäßigkeit der Einschränkung des Einsichtsrechts ua in historische Daten, in Angaben darüber, ob die wirtschaftlichen Eigentümer durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter festgestellt und überprüft wurden sowie in Daten des erweiterten Auszuges; keine Einschränkung für Personen mit berechtigtem Interesse an Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Sanktionsmaßnahmen; Sachlichkeit der – nur Verpflichtete treffende – Feststellung der Identität angesichts der Aufgabe von Personen mit berechtigtem Interesse, Daten der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen
Entscheidung vom 7. Oktober 2025 (G 62/2025)