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Prüfung von Bestimmungen des Wr. Kinder- und JugendhilfeG 2013

18.09.2025

E 2952/2024

Prüfung näher bezeichneter Teile der §§ 12, 15 und 38 WKJHG 2013 betreffend den Ausschluss der Pflegeeltern von der Erteilung von Auskünften (G 155/2025)

Prüfungsbeschluss vom 18. September 2025 (PDF 0.3 MB)

Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz durch Bestimmungen des Wr Kinder- und JugendhilfeG 2013 betreffend den gänzlichen Ausschluss von – im Bereich der Pflege und Erziehung nicht obsorgeberechtigten – Pflegeeltern von der Erteilung von Auskünften über das Privat- und Familienleben ihrer Pflegekinder; keine sachliche Rechtfertigung des generellen Ausschlusses des Auskunftsanspruchs angesichts der langdauernden, familienartigen und schutzwürdigen Nahebeziehung zwischen Pflegekindern und Pflegeeltern; kein Auskunftsrecht gemäß dem Wr AuskunftspflichtG auf Grund der als lex specialis geltenden verfassungswidrigen Bestimmung des Wr Kinder- und JugendhilfeG 2013 

Entscheidung vom 17. März 2026 (G 155/2025 ua) 


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