Prüfung näher bezeichneter Teile der §§ 12, 15 und 38 WKJHG 2013 betreffend den Ausschluss der Pflegeeltern von der Erteilung von Auskünften (G 155/2025)
Prüfungsbeschluss vom 18. September 2025 (PDF 0.3 MB)
Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz durch Bestimmungen des Wr Kinder- und JugendhilfeG 2013 betreffend den gänzlichen Ausschluss von – im Bereich der Pflege und Erziehung nicht obsorgeberechtigten – Pflegeeltern von der Erteilung von Auskünften über das Privat- und Familienleben ihrer Pflegekinder; keine sachliche Rechtfertigung des generellen Ausschlusses des Auskunftsanspruchs angesichts der langdauernden, familienartigen und schutzwürdigen Nahebeziehung zwischen Pflegekindern und Pflegeeltern; kein Auskunftsrecht gemäß dem Wr AuskunftspflichtG auf Grund der als lex specialis geltenden verfassungswidrigen Bestimmung des Wr Kinder- und JugendhilfeG 2013
Entscheidung vom 17. März 2026 (G 155/2025 ua)