Prüfung einer Wortfolge des § 5 Abs. 7 Z 2 GütbefG betreffend die Voraussetzung der Konzessionserteilung hinsichtlich der zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organe oder geschäftsführungs- und vertretungsbefugten Gesellschafter (G 210/2024)
Prüfungsbeschluss vom 10. Dezember 2024 (PDF, 0.3 MB)
Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz durch eine Wortfolge des GüterbeförderungsG 1995 betreffend die verpflichtende EWR-Angehörigkeit der zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organe oder geschäftsführungs- und vertretungsbefugten Gesellschafter eines Kraftverkehrsunternehmens; keine sachliche Rechtfertigung des nicht für natürliche, sondern nur für juristische Personen sowie Personengesellschaften des Handelsrechtes geltenden EWR-Vorbehaltes
Entscheidung vom 18. Juni 2025 (G 210/2024)