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Prüfung von Teilen einer Bestimmung des Sozialhilfe-GrundsatzG

16.09.2025

G 76/2025

Prüfung einer Wort- und Zeichenfolge des § 7 Abs. 1 SH‑GG betreffend die Berücksichtigung von Leistungen Dritter — konkret jenes Teils des Einkommens eines im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltspflichtigen Angehörigen bzw. eines Lebensgefährten, der eine für diese Person vorgesehene Bemessungsgrundlage übersteigt — bei der Bemessung von Leistungen der Sozialhilfe (G 134/2025) 

Prüfungsbeschluss vom 16. September 2025 (PDF 0.3 MB)

Keine Verfassungswidrigkeit einer Wort- und Zeichenfolge des Sozialhilfe-GrundsatzG betreffend die Berücksichtigung des Einkommens unterhaltspflichtiger Angehöriger bei der Unterstützung bezugsberechtigter – mit dem Unterhaltspflichtigen in gemeinsamer Haushaltsgemeinschaft lebenden – Personen; verfassungskonforme Interpretation der Anrechnung von (nur) die Bemessungsgrundlage übersteigenden Einkommensteilen eines unterhaltspflichtigen Angehörigen auf die Sozialhilfeleistung; sachliche Einkommensanrechnung auf Grund Berücksichtigung weiterer Unterhaltspflichten sowie Hintanhaltung einer mehrfachen Anrechnung des gesamten Einkommens des Unterhaltspflichtigen

Entscheidung vom 5. März 2026 (G 134/2025 ua) 


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