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Prüfung des § 7 Abs 10 Sbg Baupolizeigesetz 1997

03.12.2018

E 2616/2018

Prüfung des § 7 Abs 10 Sbg Baupolizeigesetz 1997 betreffend den Ausschluss der Parteistellung bei der nachträglichen Bewilligung von baulichen Anlagen, die ohne Bewilligung ausgeführt worden sind (G 380/2018)


Verletzung im Gleichheitsrecht durch eine Bestimmung des Sbg BaupolizeiG betreffend den Ausschluss der Parteistellung von Nachbarn und Eigentümern angrenzender Hauptversorgungseinrichtungen bei nachträglicher Bewilligung konsenslos errichteter Anlagen nach Ablauf von fünf Jahren; Anregung eines baupolizeilichen Verfahrens, Beschleunigung nachträglicher Bewilligungsverfahren und Vermeidung nachbarschaftlicher Rechtsstreitigkeiten vermögen den Ausschluss der Parteistellung sachlich nicht zu rechtfertigen

Entscheidung vom 1. März 2019 (G 380/2018)



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