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Prüfung der Wortfolge „gleicher Art und“ in § 21 Privatschulgesetz

26.06.2019

E 809/2018

Prüfung der Wortfolge „gleicher Art und“ in § 21 Abs. 1 lit. d PrivatschulG, BGBl. 244/1962 idF BGBl. I 336/2012, betreffend den Ausschluss nicht-konfessioneller Privatschulen mit Organisationsstatut und Öffentlichkeitsrecht von der Gewährung von Subventionen (G 152/2019)

Prüfungsbeschluss vom 26. Juni 2019 (PDF 0.4 MB)

Keine Verletzung im Gleichheitsrecht durch eine Bestimmung des PrivatschulG betreffend die Ungleichbehandlung konfessioneller und nicht-konfessioneller Privatschulen mit eigenem Organisationsstatut; Beschränkung staatlicher Subventionierung auf konfessionelle Privatschulen, die in größerem Ausmaß dem öffentlichen Schulsystem entsprechen und eine besondere Stellung im österreichischen Schulwesen haben, im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers


Entscheidung vom 10. Oktober 2019 (G 152/2019)


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