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Prüfung des Flächenwidmungsplanes Nr 4 der Gemeinde Waldneukirchen

26.02.2018

E 1921/2017

Prüfung des Flächenwidmungsplanes Nr 4 der Gemeinde Waldneukirchen hinsichtlich eines bestimmten – teilweise als eingeschränktes gemischtes Baugebiet, teilweise als Grünland gewidmeten - Grundstückes (V 17/2018)

Prüfungsbeschluss vom 26. Februar 2018 (PDF 0.3 MB)

Gesetzwidrigkeit des Flächenwidmungsplans der Gemeinde Waldneukirchen betreffend ein Grundstück mit geteilter Widmung mangels Klarheit über die exakte Trennlinie zwischen den verschiedenen Widmungskategorien

Entscheidung vom 13. Juni 2018 (V 17/2018)


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