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Prüfung einer Bestimmung des UniversitätsG 2002 und eines Curriculums

03.12.2019

E 1475/2019

Prüfung von § 64 Abs. 4 UG 2002 idF BGBl. I 129/2017 und der Absätze 2 und 4 des § 2 des Curriculums für das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften und das PhD-Studium Interdisciplinary Legal Studies (G 303/2019)

VfGH-Prüfungsbeschluss vom 3. Dezember 2019 (PDF, 0.6 MB)

Aufhebung von Bestimmungen des Curriculums der Universität Wien betreffend die Zulassung zum Doktorratsstudium der Rechtswissenschaften; Gesetzwidrigkeit des Ausschlusses der Anerkennung von rechtswissenschaftlichen Masterstudien anderer öffentlicher Universitäten als facheinschlägige Vorstudien iSd UniversitätsG 2002; Aufhebung von Bestimmungen des Curriculums für das Masterstudium Betriebswirtschaft wegen Widerspruchs der Zulassungsbedingungen zum Masterstudium zu den „Sonderbestimmungen“ des UniversitätsG 2002; Nachweis der Sprachkompetenz ausschließlich durch das Sprachenzentrum der Universität Wien unsachlich; Voraussetzungen des UniversitätsG 2002 für die Zulassung zu Master- und Doktoratsstudien zur Sicherung des allgemeinen und gleichen Zuganges zu Regelstudien verfassungskonform

Entscheidung vom 03. Dezember 2019 (E 1475/2019)


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