Als erstes und bisher einziges Verfassungsgericht Europas entscheidet der VfGH, dass die EU-Grundrechtecharta, soweit ihre Freiheiten innerstaatlichen Grundrechten gleichen, wie die österreichische Verfassung Prüfungsmaßstab für den VfGH ist.
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) ist der Grundrechtskatalog der EU. Sie gilt seit Dezember 2009 als Primärrecht und bindet über den Art 6 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) auch die Mitgliedstaaten, sofern Unionsrecht berührt ist. Bestandteil der österreichischen Bundesverfassung ist sie rein formal betrachtet nicht.
Der VfGH musste sich ua in der Rechtssache U 466/2011 mit den innerstaatlichen Folgen der GRC auseinandersetzen. In der Entscheidung vom 14.03.2012 (VfSlg 19.632) stellte der VfGH unter Verweis auf den vom EuGH entwickelten Äquivalenzgrundsatz fest, dass die von der GRC garantierten Rechte als Prüfungsmaßstab in Verfahren vor dem VfGH dienen, wenn sie in Form und Bestimmtheit den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten des österreichischen Bundesverfassungsrechts gleichen. Der Äquivalenzgrundsatz besagt, dass hinsichtlich des Rechtsschutzes innerstaatliche und unionsrechtliche Sachverhalte, sofern sie ähnlich und vergleichbar sind, nicht unterschiedlich behandelt werden dürfen. Die Grundrechte der GRC gleichen nun aber größtenteils denjenigen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), die in Österreich in Verfassungsrang steht. Daher wäre es auch vor dem Hintergrund des österreichischen Konzepts einer konzentrierten Verfassungsgerichtsbarkeit nicht verständlich, würde ein Antrag, der sich auf die GRC stützt, anders behandelt werden als ein solcher, der sich auf die EMRK stützt. Bei der Beurteilung einer etwaigen Grundrechtsverletzung iSd GRC ist für den VfGH die Rechtsprechung des EuGH maßgebend.
Anlass für die Leitentscheidung waren Beschwerden gegen Entscheidungen des damaligen Asylgerichtshofes, die bemängelten, dass keine mündliche Verhandlung durchgeführt worden war. Sie wurden abgewiesen, weil die GRC nicht verletzt wurde.