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Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Verfassungsgerichtshof ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.vfgh.gv.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1 beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Alternativtexte bei ein paar „nicht Text“ Elementen nicht passend
  • Tastaturbedienung bei einigen Elementen nicht optimal aber größtenteils möglich
  • An einigen wenigen Stellen befinden sich leere Links bzw. nicht optimal beschriftete Links
  • Links unterscheiden sich an einigen Stellen nur durch Farbe vom Fließtext
  • Dynamische Ergebnisse werden nicht klar genug kommuniziert 

b) Unverhältnismäßige Belastung

  • Einige ältere PDF Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei. Bei neuen Dokumenten wird darauf geachtet, diese so zugänglich wie möglich zu gestalten. Eine Überarbeitung von älteren PDF Dokumenten stellt allerdings einen sehr hohen Aufwand dar.
  • Die Diagramme im Statistik Bereich werden über ein externes Tool eingebunden. Diese Diagramme sind derzeit nicht barrierefrei. Ein Wechsel des Tools bzw. die Überarbeitung stellt allerdings einen sehr hohen Aufwand dar. Wir stellen aber alternativ die Hintergrunddaten als csv-Dateien zur Verfügung.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Dateien mit Büroanwendungsformaten, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden und deren Inhalte nicht für laufende Verwaltungsverfahren des jeweiligen Rechtsträgers erforderlich sind: etwa Entscheidungen des VfGH in PDF (Hinsichtlich der Erkenntnisse des VfGH, die als PDF-Dokumente auf dieser Website verlinkt sind, dürfen wir auf das Rechtsinformationssystem (RIS) verweisen, wo unter der Rubrik Judikatur / Verfassungsgerichtshof die Inhalte der Erkenntnisse auch in barrierefreier Darstellung als HTML-Seite abrufbar sind). 
  • Inhalte, die als Archive gelten und somit ausschließlich Inhalte enthalten, die weder für laufende Verwaltungsverfahren benötigt werden noch nach dem 23. September 2019 aktualisiert oder überarbeitet wurden.
  • Aufgezeichnete zeitbasierte Medien, wie Video- und Audiomedien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden
  • Inhalte von Dritten welche nicht im Einflussbereich des Seitenbetreibers liegen: Twitter- und Youtube-Embeddings.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit 

Diese Erklärung wurde am 14.10.2020 erstellt. 

Vorlage für das Statement: MODEL ACCESSIBILITY STATEMENT https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:e1dfb98d-5aa1-11e8-ab41-01aa75ed71a1.0001.02/DOC_2&format=PDF)

Grundlage des Statements: Manuelle und automatisierte Accessibility Evaluierung einer externen Beraterfirma von 13 Samples der Website (13.10.2020, PDF). 

Die Erklärung wurde zuletzt am 08.02.2021 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben, Beschwerdemöglichkeit

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Sollten Sie auf unserer Seite Barrieren finden (zusätzlich zu den in dieser Erklärung bereits beschriebenen), bitten wir Sie uns diese Barrieren zu melden: Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an per Mail an vfgh@vfgh.gv.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Website vfgh.gv.at“. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt:
Verfassungsgerichtshof
E-Mail: vfgh@vfgh.gv.at

Unsere Redaktion wird Ihre Meldung prüfen und wenn notwendig die gemeldeten Mängel beheben.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihn zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

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