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Mitglied des Verfassungsgerichtshofes auf der Stiege zum 1. Stock
Inhalt

Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle ist von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 15 Uhr für den Parteienverkehr geöffnet. Dort erhalten Sie das – hier auch herunterladbare – Formular für die Einbringung eines Verfahrenshilfeantrages und die Abgabe eines Vermögensbekenntnisses. Ein derartiger Antrag kann in der Geschäftsstelle auch zu Protokoll gegeben werden. Dafür und auch für Akteneinsicht vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin unter der Nummer + 43 (1) 53 122 8111. 

Eingaben zur Einleitung eines verfassungsgerichtlichen Verfahrens oder zu einem bereits anhängigen Verfahren (wie z.B. Beschwerden, Äußerungen) können Sie elektronisch übermitteln (mehr dazu hier). Die persönliche Abgabe von Schriftstücken ist von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 15 Uhr möglich.  

Andere Anliegen (wie z.B. Ersuchen um Übermittlung einer Entscheidung) können Sie jederzeit per E-Mail (vfgh@vfgh.gv.at) übermitteln. 

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