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Leitung, Justizverwaltung und wissenschaftlicher Dienst

Leitung

Der Präsident leitet den Verfassungsgerichtshof und überwacht die Geschäftsführung. Zu den Leitungsgeschäften gehören neben den die Rechtsprechung betreffenden Angelegenheiten die Vertretung des Gerichtshofes nach außen und die Justizverwaltung. Zu dieser zählen alle Angelegenheiten, die die innere Organisation, das Personal und das Budget des Gerichtshofes betreffen, und die Dienstaufsicht.

Justizverwaltung 

Zu seiner Unterstützung bei der Leitung des Verfassungsgerichtshofes ist ihm eine Präsidialdirektion beigegeben. Die Präsidialdirektion besteht aus Abteilungen für

  • „Rechtsangelegenheiten und Evidenzbüro“ (Abt. 1),
  • „Personalmanagement und Personalentwicklung“ (Abt. 2),
  • „Finanzen, Wirtschaft und Veranstaltungsmanagement“ (Abt. 3),
  • „Internationale Angelegenheiten, Protokoll“ (Abt. 4),
  • „Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Management“ (Abt. 5),
  • „Bibliothek und Kommunikation“ (Abt. 6), sowie
  • „Mediensprecher, sonstige Medienangelegenheiten“ (Abt. 7).

Die Leitung der Präsidialdirektion unterliegt einem Präsidialdirektor, der auch die Dienstaufsicht über alle Bediensteten des VfGH ausübt.

Die Abteilung „Rechtsangelegenheiten und Evidenzbüro“ unterstützt und berät den Präsidenten in allen judiziellen Fragen, übernimmt aber auch Aufgaben im Bereich der allgemeinen Rechtsangelegenheiten. Sie koordiniert den wissenschaftlichen Dienst und ist an der Aus- und Weiterbildung der verfassungsrechtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beteiligt. Die Hauptaufgabe des Evidenzbüros ist die übersichtliche Erfassung und datenbankgerechte Aufbereitung sämtlicher Entscheidungen des Gerichtshofes (siehe auch hier). Die Entscheidungen werden in dieser bearbeiteten Form sowohl in Rechtssätzen als auch im Volltext mindestens einmal wöchentlich der Datenbank „Verfassungsgerichtshof“ im Rechtsinformationssystem des Bundes übermittelt. Spätestens eine Woche nach Zustellung an die Parteien stehen daher Entscheidungen der interessierten Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung. Darüber hinaus beantwortet das Evidenzbüro auch telefonische, schriftliche und E-Mail-Anfragen zur Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes. Der ebenfalls zur Abteilung gehörenden Geschäftsstelle ist für die kanzleitechnische Aktenbearbeitung, das Aktenmanagement, den Parteienverkehr sowie das Sessionsmanagement zuständig.

Für alle Personalangelegenheiten des Verfassungsgerichtshofes ist die Abteilung „Personalmanagement und Personalentwicklung“ zuständig. Die Abteilung „Finanzen, Wirtschaft und Veranstaltungsmanagement“ verantwortet die gesamte Haushaltsführung, das Budgetcontrolling sowie das Facility Management. Alle internationalen Angelegenheiten sowie Protokollfragen werden von der gleichnamigen Abteilung „Internationale Angelegenheiten, Protokoll“ betreut (weitere Information hier).

Die Abteilung „Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT-Management)“ sorgt für eine zeitgemäße elektronische Infrastruktur. Neben den üblichen Officeprodukten und den Programmpaketen für die Verwaltung werden spezifische Programme für die Gerichtsbarkeit (elektronische Gerichtskanzlei, elektronischer Akt, Entscheidungsdokumentation, Statistik) entwickelt und eingesetzt. Insbesondere ist dabei die Organisation der elektronischen Aktenführung sowie das Berichtswesen mitumfasst. 

Die Bibliothek beschafft, erschließt und stellt die benötigte rechtswissenschaftliche Literatur bereit. Sie legt gemeinsam mit der IKT-Abteilung besonderes Augenmerk auf einen uneingeschränkten und raschen Zugang zu externen Informationsquellen (Rechtsdatenbanken). Sie ist erste Anlaufstation für alle Fragen der juristischen Recherche. Neben dem Bibliotheksmanagement obliegt ihr auch die Betreuung und Redaktion des Intranets sowie des Internetauftritts des Verfassungsgerichtshofes sowie das Publikationsmanagement.

Der Mediensprecherin obliegt die Information der Öffentlichkeit, insbesondere der Medienöffentlichkeit, über den Verfassungsgerichtshof (weitere Information hier).

Wissenschaftlicher Dienst

Die verfassungsrechtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind qualifizierte Juristinnen und Juristen, die in der Regel mehrere Jahre ihrer beruflichen Laufbahn am Verfassungsgerichtshof verbringen. Sie führen unter der Leitung der Ständigen Referenten das Vorverfahren und unterstützen diese bei der Erstellung der Entscheidungsentwürfe (Literatur- und Judikaturrecherche, Aufbereitung der Entscheidungsgrundlagen, Erledigungsvorschläge). Ihnen obliegen ferner die Protokollführung in den nichtöffentlichen Sitzungen und den öffentlichen Verhandlungen des Verfassungsgerichtshofes sowie die Betreuung der Ausfertigung der Entscheidungen. 

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