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Bibliothek des VfGH
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Rechtsprechung: Überblick

Der Verfassungsgerichtshof entscheidet jährlich zwischen 3000 und 5000 Fälle. Eine Auswahl der Judikatur kann auf dieser Website abgerufen werden. 

Ausgewählte Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes

Ausgewählte Entscheidungen des Gerichtshofes können unter der gleichnamigen Rubrik Ausgewählte Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes angesehen werden.

Die ab 1980 gefällten Erkenntnisse und ausgewählten Beschlüsse sind darüber hinausgehend im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) nachles- und recherchierbar. Dort können Sie Entscheidungen auch nach Stichworten und Rechtsvorschriften abrufen. Weiters sind ca. 2/3 der vor 1980 in der amtlichen Sammlung publizierten VfGH-Judikatur über das RIS seit Mai 2018 abrufbar. Sämtliche in der amtlichen Sammlung veröffentlichten Entscheidungen von 1919 bis 1979 können in digitalisierter Form jedenfalls im ALEX-Portal der Österreichischen Nationalbibliothek nachgelesen werden. 

Prüfungsbeschlüsse 

Entstehen bei den Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichtern während der Beratung eines Falles Bedenken, dass eine anzuwendende Gesetzesbestimmung verfassungswidrig oder eine anzuwendende Verordnungsbestimmung gesetzwidrig sein könnte, müssen sie ein Gesetzes- oder Verordnungsprüfungsverfahren einleiten. Zu diesem Zweck fasst der Verfassungsgerichtshof seine Bedenken in einem so genannten Prüfungsbeschluss zusammen. Danach wird die Gesetzes- oder Verordnungsprüfung mit der zur Vertretung des Gesetzes bzw. der Verordnung berufenen Behörde (Bundesregierung, Landesregierung, Behörde, die die Verordnung erlassen hat, Bundesminister) durchgeführt. In über 85 Prozent der Fälle, in denen das Prüfungsverfahren von Amts wegen eingeleitet wurde, führen die vorläufigen Bedenken des Gerichtshofes tatsächlich zur Aufhebung der in Prüfung gezogenen Bestimmungen. In den übrigen Fällen erweisen sich die ersten Annahmen der Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter nach detaillierter Prüfung und Anhörung der betroffenen Parteien als nicht mehr zutreffend.

Siehe dazu die Unterseite: Prüfungsbeschlüsse 

Vorlagen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)

Entstehen bei den Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichtern im Zuge der Beratung eines Falles Zweifel über die Gültigkeit oder die Auslegung von – für die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes maßgeblichen – Bestimmungen des Rechts der Europäischen Union (EU), ist der Verfassungsgerichtshof wie jedes letztinstanzliche Gericht verpflichtet, entsprechende Fragen zur Klärung an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zu stellen (Vorlagebeschluss). In der Praxis ist dies jedoch nur selten der Fall. 

Siehe dazu die Unterseite: Vorabentscheidungsvorlagen an den EuGH 

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