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Bürgerservice

Für allgemeine Informationen über die Aufgaben des Verfassungsgerichtshofes und den Ablauf von Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof steht Ihnen das Bürgerservice zur Verfügung (E-Mail: service@vfgh.gv.at). Wie ein Verfahren abläuft, wird auch auf dieser Seite erklärt. 

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Für Anträge und Beschwerden, die von Einzelpersonen gestellt werden, besteht Anwaltspflicht (§ 17 Abs. 2 VfGG). Es wird daher um Verständnis gebeten, dass Rechtsauskünfte zu konkreten Fällen nicht erteilt werden können.

E-Mail ist keine zulässige Form der Einbringung von Anträgen oder Beschwerden. Anträge (Beschwerden), die auf diesem Weg übermittelt werden, können daher nicht in Behandlung genommen werden. Genaue Informationen, wie ein Antrag oder eine Beschwerde elektronisch eingebracht werden kann, finden Sie hier

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